Öffentliches Interesse und Notwendigkeit ist nicht gegeben

Die Notwendigkeit einer Deponie für Aushubmaterial im vorgesehenen Ausmaß steht in keinem Verhältnis zum erwarteten Bedarf aus der Gemeinde Angerberg und den angrenzenden Gemeinden. Das zu erwartende Aushubmaterial kann auf einer ca. 200 Meter südlich der geplanten, auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche gelegenen und bis 2028 genehmigten Deponie mit einem Volumen von 55.000 m³ ohne besondere Gefahren deponiert werden. Mit den ebenfalls auf Angerberger Gemeindegebiet befindlichen Deponiestandorten Schöfftal und Ochsental mit einem Gesamtvolumen von 865.000 m³ für den Ausbau der Unterinntaltrasse der ÖBB sind erhebliche Belastungen verbunden. Für die nunmehr beantragte und in keinster Weise im öffentlichen Interesse stehenden zusätzlichen Deponie auf Angerberger Gemeindegebiet wird absolut keine Notwendigkeit gesehen. Auf die Stellungnahme des Landesumweltanwaltes in der Tiroler Tageszeitung vom 27.01.2022 „Tirol hat keinen Bedarf an weiteren Deponien“ wird verwiesen.